Theorie- und praxiserfahren.

Unsere Gutachten überzeugen durch fundierte Recherche, klar gegliederte Informationen und exakte Aussagen. Wir vereinen Erfahrung aus Theorie und Praxis.

GUTACHTERLICHE LEISTUNGEN
Definition Verkehrswert gem. § 194 BauGB
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Wir ermitteln für unbebaute und bebaute Grundstücke den Verkehrswert. Die Bestandsaufnahme für die Wertermittlung erfolgt immer durch persönliche Inaugenscheinnahme des Objektes von außen und innen, zusätzlich fließen unsere umfassenden betriebswirtschaftlichen, juristischen und bautechnischen Kenntnisse in das Gutachten ein. Das Verkehrswertgutachten wird jeweils zu einem bestimmten Stichtag erstellt und gibt zuverlässig und fundiert Auskunft über den Wert der Immobilie oder des Grundstücks zu diesem festgelegten Zeitpunkt. Häufige Anlässe für ein Verkehrswertgutachten sind Verkauf, Auseinandersetzungen bei Scheidung oder unter Erben, Zwangsversteigerungen oder Beleihungen der Immobilie.

Der Verkehrswert einer Immobilie kann beeinflusst werden durch Rechte und Belastungen wie z.B. Erbbaurecht, Baulasten, Denkmalschutz, Wohnrechte, Wege- und Leitungsrechte. In diesen Fällen ermitteln wir den Einfluss der Belastung oder der Rechte auf den Verkehrswert im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens oder den Wert des Rechts im Rahmen eines eigenständigen Gutachtens.

Für die Festlegung der konkreten ortsüblichen Vergleichsmiete bietet das Mietwertgutachten Sicherheit für Vermieter und Mieter. In dieses Gutachten fließen vergleichbare Objekte in ähnlicher Lage und mit vergleichbaren Ausstattungsmerkmalen ein.
Dieses Gutachten hilft Ihnen bei der Realisierung von Mieterhöhungen, Klärung von Mietstreitigkeiten, Mietverhandlungen oder Neuvermietungen. Auch zu steuerlichen Zwecken werden Mietwertgutachten herangezogen.

Bei Finanzierungen mit Fremdkapitaleinsatz werden als Sicherheit häufig Immobilien eingesetzt, deren Werthaltigkeit in einem Beleihungswertgutachten untersucht wird. Dabei liegt der Fokus nicht auf dem aktuellen Verkehrswert des Beleihungsobjektes, sondern vielmehr auf dauerhaften und wertbeständigen Faktoren als Maßstab. Das Beleihungswertgutachten dient zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Finanzmaklern oder Finanzvermittlern.

ZUSATZLEISTUNGEN

Wir erstellen für Sie exakte Pläne, die als Grundlage zur Wohnflächenberechnung dienen. Dachschrägen, Balkone und Terrassen werden dokumentiert, um ihre Auswirkungen auf die Quadratmeterzahl zu ermitteln. Es wird ein Gutachten über die tatsächlich anzurechnende Wohnfläche für Mietberechnungen erstellt.

Das Dach von Objekten mit kompliziert strukturierter Dachfläche, oder wenn das Dach vom Boden nur teilweise einsehbar ist, kann meist nur mit großem Aufwand und hohen Sicherheitsauflagen begutachtet werden. Wesentlich kostengünstiger und auch schneller ist die Begutachtung mittels Drohnenflug. Mit unserem Multikopter können wir hochauflösende Bilder und Videos aus geringer Höhe über der Immobilie und aus allen gewünschten Perspektiven aufnehmen und im Nachhinein auswerten. Damit spiegelt das Gutachten ein fundiertes Gesamtbild des Objektes wider.

Mit der Thermografie können in den Wintermonaten Bauschäden, Luftundichtigkeiten und Wärmebrücken zuverlässig und berührungslos festgestellt werden. Die Bilder unserer Wärmebildkamera eignen sich als Nachweis für die richtige Ausführung von baulichen Maßnahmen. Sie zeigen Energieverluste an Rollladenkästen, Heizkörpernischen, Fenstern und Haustüren, dem Dach oder der ganzen Fassade. Auch in den Innenräumen können mit Thermografie Schwachstellen aufgedeckt werden: Dämmung der Heizungsrohre, Steckdosen in den Außenwänden, Leitungsschäden bei Warmwasserleitungen, Überhitzungen bei Sicherungen.

Osnabrück

Hannover

Göttingen

Münster

Paderborn

Dortmund

Düsseldorf

Klare Aussagen für unsere Auftraggeber

  • Landgerichte

  • Amtsgerichte

  • Familiengerichte

  • Zwangsversteigerungsgerichte

  • Nachlasspfleger

  • Testamentsvollstrecker

  • Steuerberater

  • Rechtsanwälte

  • Banken

  • Privatpersonen

  • Kommunen

  • Investoren

  • Betreuer

  • Immobilienmakler