ABLAUF UND UNTERLAGEN
Nachdem Sie uns kontaktiert haben, informieren wir Sie über Umfang, Art und Kosten des gewünschten Gutachtens. Bei Auftragserteilung werden diese Informationen in einem Vertrag schriftlich vereinbart.
Zuerst benötigen wir für die Begutachtung einige Unterlagen, die wir weiter unten aufgeführt haben. Liegen uns alle Unterlagen vor, nehmen wir in einem Ortstermin das Objekt persönlich in Augenschein. Aus den gesammelten Informationen und Daten erstellen wir das Gutachten.
Die folgende Liste zeigt Ihnen, welche Unterlagen wir benötigen und wo sie in der Regel zu bekommen sind. Je mehr Unterlagen Sie mitbringen können, desto mehr erleichtern Sie unsere Arbeit.
Unterlagen, die wir für jedes Gutachten benötigen
Aktueller Grundbuchauszug, diesen erhalten Sie beim Grundbuchamt. Das ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das betreffende Grundstück liegt.
Wenn im Grundbuch unter Abteilung II Rechte und/oder Dienstbarkeiten eingetragen sind, benötigen wir die notariellen Urkunden, die in der Grundakte beim zuständigen Grundbuchamt hinterlegt sind.
Aktueller Auszug/Abschrift aus der Liegenschaftskarte (Maßstab 1:1.000) des zuständigen Katasteramtes.
Auskunft aus dem Altlastenkataster von der zuständigen unteren Bodenschutzbehörde.
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis vom zuständigen Bauordnungsamt, ob Eintragungen vorhanden sind. Sofern Eintragung/en vorhanden sind, benötigen wir eine Kopie aus dem Baulastenverzeichnis.
Auskunft aus dem Flächennutzungsplan vom zuständigen Bauamt.
Wenn ein Bebauungsplan vorhanden ist, benötigen wir einen Auszug inklusive der textlichen Festsetzungen. Wenn kein Bebauungsplan vorliegt, benötigen wir eine planungsrechtliche Auskunft, ob das Bewertungsgrundstück nach §34 oder §35 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen ist. Diese Auskunft erteilt Ihnen das zuständige Bauamt.
Angaben zur abgaben- und beitragsrechtlichen Situation zur Erschließung des Objektes nach Baugesetzbuch und Kommunalabgabengesetz (KAG). Diese erhalten Sie bei der jeweiligen Stadt/Gemeinde.
Zusätzliche Unterlagen für bebaute Grundstücke
Grundrisse, Schnitte, Wohn- Nutzflächenberechnung, Berechnung des Bruttorauminhalts oder umbauten Raumes, Baubeschreibung. Sollten bei Ihnen diese Unterlagen nicht vorhanden sein, dann können Sie die Bauakte bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einsehen und Kopien anfertigen lassen.
Auskunft der unteren Denkmalbehörde (Kommune) ob das Bewertungsobjekt in der Denkmalliste eingetragen ist; wenn ja, dann benötigen wir einen Auszug aus der Denkmalliste.
Angaben zu Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen der letzten 15 Jahre.
Energieausweis, wenn vorhanden.
Kopie des letzten Messprotokolls des Schornsteinfegers.
Bei vermieteten Objekten zusätzlich
Kopien vorhandener, laufender und ggf. vorheriger Mietverträge.
Kopien der Hausnebenkostenabrechnung.
Zusätzliche Unterlagen bei Wohnungs- und Teileigentum
Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung.
Protokoll der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre.
Höhe der Instandhaltungsrücklage.
Hausgeldabrechnung der letzten zwei Jahre.